AGB
VERKAUFS UND LIEFERBEDINUNGEN
1. VERTRAGSGRUNDLAGE
1.1. Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages. Sie gehen allfälligen Einkaufsbedingungen eines Kunden vor.
1.2. Sämtliche Pläne, technische Unterlagen usw., die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bleiben ausschliesslich unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
1.2. Sämtliche Pläne, technische Unterlagen usw., die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, bleiben ausschliesslich unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2. Preis / Zahlungsbedingungen / Vorschriften
2.1. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung ab Lieferwerk. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.
2.2. Rohstoff- und währungsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.
2.3. Zahlung: rein netto innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum.
Für verspätete Zahlung behalten wir uns vor, den banküblichen Verzugszins zu erheben sowie auf weitere Lieferungen zu verzichten.
2.4. Eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Die Lieferung bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung unser Eigentum.
2.5. Der Kunde muss uns spätestens mit der Bestellung auf die auftragsspezifischen Vorschriften und Normen aufmerksam machen.
2.6. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Kunden weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, noch auf Schadenersatz.
2.1. Die Preise verstehen sich ohne Verpackung ab Lieferwerk. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet.
2.2. Rohstoff- und währungsbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten.
2.3. Zahlung: rein netto innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum.
Für verspätete Zahlung behalten wir uns vor, den banküblichen Verzugszins zu erheben sowie auf weitere Lieferungen zu verzichten.
2.4. Eine Verrechnung irgendwelcher Ansprüche ist ausgeschlossen. Pendente Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Die Lieferung bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung unser Eigentum.
2.5. Der Kunde muss uns spätestens mit der Bestellung auf die auftragsspezifischen Vorschriften und Normen aufmerksam machen.
2.6. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Kunden weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, noch auf Schadenersatz.
3. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
3.1. Die Lieferungen sind durch den Kunden sofort zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bekanntzugeben. Wird dies unterlassen, gelten die Lieferungen als genehmigt. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung bedarf einer besonderen Vereinbarung. Inbetriebnahmen und Instruktionen beim Kunden werden in Rechnung gestellt.
3.1. Die Lieferungen sind durch den Kunden sofort zu prüfen. Allfällige Mängel sind uns innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bekanntzugeben. Wird dies unterlassen, gelten die Lieferungen als genehmigt. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung bedarf einer besonderen Vereinbarung. Inbetriebnahmen und Instruktionen beim Kunden werden in Rechnung gestellt.
4. Garantie
4.1. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Vorlieferanten, höchstens jedoch für die Dauer von 2000 Betriebsstunden bzw. 12 Monate, gerechnet ab Ablieferungsdatum, für einwandfreies Arbeiten der gelieferten Geräte. Wir garantieren für Mängel an allen Teilen, welche innerhalb der Garantiezeit bei sachgemässer Bedienung und Wartung sowie normaler Beanspruchung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Verarbeitung entstehen. Diese Teile werden unentgeltlich ersetzt, ausgebessert oder rückvergütet. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum.
Die Transportkosten für unter Garantie fallende Teile, wie auch eventuelle Salär-, Reise- und Aufenthaltskosten unserer Monteure gehen zu Lasten des Kunden.
Voraussetzung für das Erbringen von Garantieleistungen ist die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden, insbesondere die pünktliche Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von uns Änderungen oder Reparaturen am Gerät vornehmen.
4.1. Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtungen des Vorlieferanten, höchstens jedoch für die Dauer von 2000 Betriebsstunden bzw. 12 Monate, gerechnet ab Ablieferungsdatum, für einwandfreies Arbeiten der gelieferten Geräte. Wir garantieren für Mängel an allen Teilen, welche innerhalb der Garantiezeit bei sachgemässer Bedienung und Wartung sowie normaler Beanspruchung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Verarbeitung entstehen. Diese Teile werden unentgeltlich ersetzt, ausgebessert oder rückvergütet. Ausgewechselte Teile werden unser Eigentum.
Die Transportkosten für unter Garantie fallende Teile, wie auch eventuelle Salär-, Reise- und Aufenthaltskosten unserer Monteure gehen zu Lasten des Kunden.
Voraussetzung für das Erbringen von Garantieleistungen ist die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden, insbesondere die pünktliche Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung von uns Änderungen oder Reparaturen am Gerät vornehmen.
5. Vertragsrücktritt
5.1. Nach Annahme des Auftrages eintretende Schwierigkeiten berechtigen, je nach unserer Wahl, zur Änderung von Zahlungsbedingungen, Verlängerung der Lieferzeit oder Rücktritt vom Vertrag, ohne Schadenersatzfolgen irgendwelcher Art. Bei Vertragsrücktritt sind jedoch allfällige Projektierungskosten voll zu entrichten.
5.1. Nach Annahme des Auftrages eintretende Schwierigkeiten berechtigen, je nach unserer Wahl, zur Änderung von Zahlungsbedingungen, Verlängerung der Lieferzeit oder Rücktritt vom Vertrag, ohne Schadenersatzfolgen irgendwelcher Art. Bei Vertragsrücktritt sind jedoch allfällige Projektierungskosten voll zu entrichten.
6. Rücknahmebedinungen
Eine Retouresendung wird unter folgenden Bedinungen akzeptiert:
6.1. Material darf nicht älter als 1 Jahr sein (ab Lieferdatum).
6.2. Rückgabe wird nur in unbeschädigter Originalverpackung und in sauberem Gerätezustand ohne veränderter Beschriftung oder Etiketten akzeptiert.
6.3. Es muss ein Standardprodukt sein d.h. Spezialanfertigungen, kundenspezifische Aufträge und individuelle Bestückungen sind von der Rücknahme ausgenommen.
7. Rücknahmekonditionen
Gewährleistungsansprüche --> Ersatz oder 100% Gutschrift
Falschlieferung durch ROFAG --> Erstaz oder 100% Gutschrift
Kein Gewährleisungsfall / < 1 Jahr --> 80% Gutschrift
Gewährleistungsansprüche infolge Mängel können erst nach Untersuchung durch unser Qualitätswesen akzeptiert werden.
8. Ausschluss weiterer Haftungen
8.1. Alle Ansprüche des Kunden ausser den in diesen Bedingungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
8.1. Alle Ansprüche des Kunden ausser den in diesen Bedingungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
9. Anwendbares Recht: Es gilt Schweizerisches Recht
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Waldkirch.
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Waldkirch.